Die ICD-10-GM wird alljährlich aktualisiert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 tritt die Version 2019 in Kraft.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat angekündigt, nach 2019 keine regelmäßigen Aktualisierungen mehr für die ICD-10 herauszugeben. Bei dringendem Änderungsbedarf wird die WHO einzelne Anpassungen bekanntgeben, die dann gegebenenfalls in die ICD-10-GM übernommen werden.
Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen:
Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses erläutert wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisierungsliste enthalten.
Alle Änderungen sind zusammengefasst im Internetangebot des DIMDI einzusehen.
Zur Verschlüsselung sind die endstelligen Schlüsselnummern zu verwenden, also Kodes, die keine weitere Unterteilung mehr enthalten. Nur für die hausärztliche Versorgung, im organisierten Bereitschaftsdienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebiets ist die Angabe der vierstelligen Schlüsselnummer ausreichend.
Seitenlokalisation
Zur Spezifizierung der Diagnosenangaben in Bezug auf die Seitenlokalisation darf eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen angegeben werden:
Sekundärkodes
Schlüsselnummern, die mit * oder ! gekennzeichnet sind, dürfen ausschließlich als Sekundärkodes, d. h. zusätzlich zu einer Schlüsselnummer, verwendet werden. Sie sind nur anzugeben, soweit dies als notwendige Ergänzung oder Spezifizierung der Diagnose sowie für Zwecke der Abrechnung erforderlich ist.
Zur Angabe der Diagnosensicherheit ist eines der Zusatzkennzeichen anzugeben (obligatorische Anwendung für den vertragsärztlichen Bereich):
Die ICD 2019 kann auch als Systematisches Verzeichnis elektronisch im Internetangebot des DIMDI eingesehen werden.