1. Allgemeine praxisrelevante Paragraphen des SGB IX
2. weitere Vereinbarungen
KBV: Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung – Muster 56 (Seite 77-82) (PDF, 2,5 MB)
(Hinweise zum Ausfüllen)
Rehasport und Funktionstraining kommen für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Ziel des Rehasports ist es insbesondere, die Ausdauer und Kraft des Versicherten zu stärken und die Koordination und Flexibilität zu verbessern. Durch das Funktionstraining sollen Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben integriert werden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde auf der Bundesebene eine neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining geschlossen. Die bisherige Rahmenvereinbarung von 2011 wurde somit abgelöst.
Aufgrund der Änderungen in der Rahmenvereinbarung wird das Formular für die Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (Muster 56) zum 1. Januar 2023 per Stichtagsregelung angepasst. Die Neufassung bringt einige Weiterentwicklungen mit sich. Hervorzuheben ist die Leistungsgestaltung im Herzsport. In Absprache mit dem Übungsleitung und den Teilnehmenden ist eine ständige Anwesenheit eines Arztes bei Herzsportgruppen nicht immer zwingend erforderlich. Zudem wurde die Liste der Krankheiten, bei denen Rehabilitationssport verordnet werden kann, erweitert.
Hier finden Sie die Vorder- und Rückseite des Musters 56. Die relevanten Änderungen sind markiert.
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